AGB

Die AGB’s sind Bestandteil der Richtlinien und sind zu befolgen.
Diese AGB’s treten ab dem 01.04.2025 in Kraft.
1.     Die Hunde werden am Morgen ab 07:00 Uhr abgeholt und nach dem Spaziergang wieder nach Hause gebracht. Die Bring- und Abholzeiten bei Ferienbetreuungen werden mit dem Kunden individuell vereinbart. Diese Zeiten sind einzuhalten.
2.     Die Preise für die Dienstleistungen sind entweder in Bar, mit Twint oder Banküberweisung zu begleichen.
3.     Beim Abholen der Hunde wird erwartet, dass diese sich an diesem Tag bereits versäubern konnten.
4.     Barf wird gerne angenommen. Das Futter muss aber korrekt verpackt, einzeln portioniert und angeschrieben sein.
5.     Hundefutter, welches durch uns gestellt wird, wird mit 5 CHF pro Tag verrechnet.
6.     Medikamente müssen ausreichend abgegeben werden. Sollten wir Medikamente beim Tierarzt aufgrund des Versäumnisses des Hundehalters besorgen müssen, verrechnen wir pauschal 20 CHF für unseren Aufwand.
Hunde, die trotz Beschwerden, Atopischer Dermatitis, Hotspot, Futtermittelallergie, etc. ohne Medikamente abgegeben werden, werden direkt dem Tierarzt überstellt. Die Kosten trägt der Hundehalter. Medikamente aus der Humanmedizin lehnen wir direkt ab.
7.     Sämtliche Auffälligkeiten wie Aggression, Angst vor Donner/Feuerwerk, Allergien, Krankheiten, etc. müssen mitgeteilt werden. Jegliche, für uns wichtige Information ist uns mitzuteilen.
8.     Hunde, die mit Durchfall abgegeben werden, müssen wieder abgeholt werden. Die gebuchten Tage werden voll in Rechnung gestellt. Der Kot wird von uns auf Giardien getestet. Der Test kostet 40 CHF.
9.     Der Impfausweis ist bei längerem Aufenthalt immer mit dem Hund abzugeben. Hunde ohne Impfausweis werden abgelehnt und der volle Betrag verrechnet. Die Impfungen sind jährlich aufzufrischen. Hunde, die nicht über einen aktuellen Impfstatus verfügen, werden abgelehnt und der volle Betrag verrechnet. Hunde aus der Schweiz oder dem Liechtenstein benötigen keine Tollwutimpfung. Diese ist im Gegensatz zu der Grundimpfung nur alle 3 Jahre aufzufrischen.
10.  Jeder Hundehalter informiert seinen Tierarzt, uns bei Fragen rund um den Hund während der Betreuung Auskunft zu erteilen. Vermehrt verweigern Tierärzte auch Tierheimen entsprechende Auskünfte, die für die Betreuung jedoch vielfach notwendig sind.
Angaben beim Tierarzt so vermerken: DOG PATROL GmbH, Lea Bickel, 9422 Staad ist auskunftsberechtigt bei Anfragen rund um den Hund.
Sollte dies nicht erlaubt sein, oder der Tierarzt zu weit entfernt sein, werden wir in Notfällen unseren Tierarzt verpflichten.
11.  Hunde, die verfrüht abgeholt werden, bezahlen trotzdem den gesamten gebuchten Aufenthalt. Kurzfristige Annulationen bei Ferienaufenthalten (bis 14 Tage vor Antritt) werden ebenfalls voll in Rechnung gestellt. Annulationen für den Spazierdienst sind mindestens 24h vor Abholung zu melden, ansonsten wird der volle Betrag verrechnet.

zuverlässig

freundlich

verantwortungsvoll

bedarfsgerecht